AGB für Veranstalter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstalter, die über diginights.com Veranstaltungen anlegen und Tickets verkaufen. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Für Ticketkäufer gelten die AGB für Ticketkäufer.

Stand: November 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Vertragspartner ist die diginights GmbH, Ferdinand-Braun-Straße 17, 74074 Heilbronn, Deutschland (nachfolgend „diginights“), erreichbar per E-Mail an info@diginights.com.
(2) Es gelten diese AGB, die Preisliste und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 12) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn diginights ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter einen Ticketverkauf anlegt und dabei diese AGB akzeptiert, oder durch gesonderte Vereinbarung.
(2) Der Veranstalter versichert, als Unternehmer zu handeln und zur Durchführung der Veranstaltung berechtigt zu sein.

§ 3 Leistungen von diginights

(1) diginights stellt eine Plattform für den Verkauf von Tickets bereit: den Ticketshop auf diginights.com und zum Einbinden in die Website des Veranstalters, das Veranstalter-Backend, die Zahlungsabwicklung, Ausstellung und Versand der Tickets sowie die Einlasskontrolle per Scan-App. Je nach Ticketverkauf kommen Gutscheine, Dauerkarten, personalisierte Tickets, Saalpläne (soweit für die Location einer vorliegt) und der Verkauf an Abendkasse oder Vorverkaufsstellen hinzu.
(2) diginights verkauft die Tickets im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt zwischen Käufer und Veranstalter zustande.
(3) Der Veranstalter bevollmächtigt diginights, die Ticketgelder in seinem Namen von den Käufern einzuziehen und nach § 7 abzurechnen.
(4) Die Inhalte des Veranstalters speichert und veröffentlicht diginights als Hosting-Dienst; für sie übernimmt diginights keine Verantwortung (§ 5).

§ 4 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter gibt vollständige und aktuelle Unternehmens- und Veranstaltungsdaten an und aktualisiert Änderungen zu Veranstaltungen und Tickets unverzüglich.
(2) Er ist allein verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung und die dafür nötigen Genehmigungen, für Preisangaben, Steuern (einschließlich Umsatzsteuer), Einlassbedingungen, Altersbeschränkungen, seine eigenen Bedingungen und gesetzlich vorgeschriebene Hinweise.
(3) Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch falsche oder verspätete Angaben entstehen, und stellt diginights von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten oder seiner Veranstaltung beruhen.

§ 5 Inhalte und Sperrung

(1) Veranstaltungen und Inhalte wie Texte, Bilder und Logos dürfen nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) oder die guten Sitten verstoßen.
(2) Erhält diginights Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder hat diginights begründete Zweifel daran, dass eine Veranstaltung stattfindet, kann diginights Inhalte entfernen, die Veranstaltung ausblenden, den Ticketverkauf deaktivieren oder Auszahlungen bis zur Klärung zurückhalten. Darüber entscheiden Mitarbeiter von diginights nach Prüfung des Einzelfalls; diginights teilt dem Veranstalter die Maßnahme und ihre Gründe mit, und der Veranstalter kann dazu Stellung nehmen.
(3) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt diginights unter info@diginights.com entgegen.

§ 6 Gebühren

(1) diginights berechnet Gebühren nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Die Vorverkaufsgebühr pro Ticket zahlen die Käufer zusätzlich zum Ticketpreis; sie enthält auch die Gebühren der Zahlungsdienstleister. Der Veranstalter kann festlegen, dass die Gebühr im Ticketpreis enthalten ist; sie mindert dann seinen Erlös.
(3) Rabatte aus Gutscheinen gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Gutscheinen für Freitickets entfällt auch die Vorverkaufsgebühr.
(4) Gebühren, die nach der Preisliste der Veranstalter trägt, etwa für Freitickets, Verkäufe an Abendkasse und Vorverkaufsstellen oder Absagen, stellt diginights ihm in Rechnung oder verrechnet sie mit den Ticketgeldern.
(5) Änderungen der Preisliste kündigt diginights mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Sie gelten für Tickets, die danach verkauft werden. Der Veranstalter kann den Vertrag in diesem Fall zum Inkrafttreten kündigen.

§ 7 Ticketgelder und Auszahlung

(1) diginights rechnet nach dem Ende der Veranstaltung ab und zahlt dem Veranstalter die online bezahlten Ticketpreise ohne Vorverkaufsgebühr, abzüglich Gutscheinrabatten und Stornierungen, im nächsten wöchentlichen Zahlungslauf aus, in der Regel innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung. Den Abrechnungsbeleg findet der Veranstalter im Veranstalterbereich.
(2) Abschlagszahlungen vor der Veranstaltung sind möglich, wenn diginights sie für den Ticketverkauf freigeschaltet hat. Der Veranstalter beantragt sie im Veranstalterbereich; Mindestbetrag, Sicherheitsreserve und Fristen stehen dort. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) diginights darf Gebühren, Erstattungen an Käufer, Rückbuchungen und andere Forderungen aus diesem Vertrag mit den Ticketgeldern verrechnen. Ergibt eine Abrechnung einen Betrag zugunsten von diginights, überweist der Veranstalter ihn innerhalb von 14 Tagen.
(4) Einnahmen an Abendkasse und Vorverkaufsstellen kassiert der Veranstalter selbst; sie laufen nicht über diginights.

§ 8 Absage, Verlegung und Rückabwicklung

(1) Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt werden, informiert der Veranstalter diginights unverzüglich in Textform, und zwar bevor er die Absage öffentlich bekannt gibt.
(2) Ticketgelder, die noch nicht ausgezahlt sind, erstattet diginights im Auftrag des Veranstalters an die Käufer. Bereits ausgezahlte Ticketgelder erstattet der Veranstalter den Käufern selbst oder zahlt sie an diginights zurück.
(3) Einzelne Bestellungen kann der Veranstalter bis zur Abrechnung im Veranstalterbereich stornieren. Der Käufer erhält dann den vollen Betrag zurück; der Ticketpreis wird mit den Ticketgeldern verrechnet.
(4) Für Absagen, Stornierungen und Rückabwicklungen berechnet diginights die Gebühren nach Preisliste. Zusätzlich trägt der Veranstalter die entgangenen Vorverkaufsgebühren und die angefallenen Zahlungsgebühren.
(5) Mehraufwand, der durch eine verspätete Mitteilung entsteht, trägt der Veranstalter.

§ 9 Rückbuchungen und Betrug

(1) Rückbuchungen von Käufern, etwa nach Kreditkartenbetrug oder Lastschrift-Rückgaben, trägt einschließlich der Gebühren der Zahlungsdienstleister der Veranstalter.
(2) Sind die Ticketgelder bereits ausgezahlt, erstattet der Veranstalter diginights die Beträge auf Anforderung.
(3) diginights kann offene Forderungen gegenüber Käufern im Namen des Veranstalters verfolgen, auch über ein Inkassounternehmen.

§ 10 Ticketshop auf der Website des Veranstalters

(1) Der Veranstalter kann den Ticketshop auf seiner eigenen Website oder auf Partner-Websites einbinden.
(2) Er weist in seiner Datenschutzerklärung auf den eingebundenen Ticketshop hin. Welche Daten diginights im Ticketshop verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung von diginights.

§ 11 Scan-App, Einlass und Equipment

(1) Die Scan-App von diginights ist kostenlos.
(2) Mietgeräte und Tests vor Ort sind kostenpflichtig und werden gesondert vereinbart.
(3) Der Veranstalter ist für funktionierende Geräte und eine stabile Internetverbindung am Einlass verantwortlich.
(4) Für überlassenes Einlass-Equipment haftet der Veranstalter bei Verlust oder Beschädigung.
(5) Lässt der Veranstalter Tickets anderer Anbieter importieren, übernimmt diginights keine Gewähr dafür, dass deren Codes kompatibel und lesbar sind.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Veranstalter hält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die nationalen Datenschutzgesetze ein.
(2) Die Daten der Käufer, die der Veranstalter im Veranstalterbereich einsehen und exportieren kann, darf er nur im Rahmen dieser Gesetze nutzen. Für Werbung braucht er eine Einwilligung des Käufers oder muss die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllen.
(3) Soweit diginights personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er ist Bestandteil dieser AGB.

§ 13 Verfügbarkeit und Wartung

(1) diginights strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,9 % im Jahresmittel an.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Verbesserungen kann diginights jederzeit vornehmen; längere Wartungen kündigt diginights nach Möglichkeit vorher an.
(3) Ansprüche wegen vorübergehender Nichtverfügbarkeit bestehen nur nach § 15.

§ 14 Support

(1) Support für Veranstalter gibt es über den Chat im Veranstalterbereich für verifizierte Konten. Telefonischen Support bietet diginights nicht an.
(2) An Wochenenden hilft der Support nur bei dringenden Notfällen.

§ 15 Haftung

(1) diginights haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet diginights nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Bereits angelegte Ticketverkäufe werden bis zum Ende der Veranstaltung nach diesen AGB abgewickelt.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa bei rechtswidrigen Inhalten, offenen Forderungen oder begründetem Verdacht auf Betrug.

§ 17 Änderungen dieser AGB

diginights kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sich Rechtslage oder Leistungen ändern. diginights teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Veranstalter nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist diginights in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Heilbronn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.