Mit dem am 22. Mai 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurde nun die Erlaubnis für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung eingeführt, deren Erteilung unter anderem von dem Nachweis ausreichender Sachkunde abhängig ist. Wer also keine vom Gesetz her anerkannten Berufsqualifikation nachweisen kann, benötigt die Sachkundeprüfung zum/zur geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK.
Weitere Informationen und Anmeldung: http://www.ihk-vermittlerportal.de/main-versicherungsvermittlersachkundepruefungen.aspx
Kosten: 300,00 €