Keinen Anspruch auf Einlass haben Personen, die stark alkoholisiert, geltungssüchtig, aggressiv oder bewaffnet sind, die unter Drogen stehen
oder denen bereits ein Hausverbot erteilt wurde.
An allen Öffnungstagen beträgt das Einlassalter: 18 Jahre.
Außer an Sonderveranstaltungen wie beispielsweise
• der School Party
Einlassalter 16 Jahre
(mit Erziehungsberechtigung)
• der Über 30 Party Einlassalter 30 Jahre
• der Über 40 Party Einlassalter 40 Jahre