Jeder gewerbliche Finanzanlagenvermittler muss den Nachweis erbringen, dass er über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt. Ein solcher Sachkundenachweis ist auch für diejenigen Arbeitnehmer eines Gewerbetreibenden zu erbringen, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten mitwirken (§ 34f Abs. 4 GewO).
Die Sachkunde wird mit dem Nachweis bestimmter Aus- und Weiterbildungsabschlüsse erbracht. Wer keinen vom Gesetz her anerkannten Sachkundenachweis erbringen kann, benötigt die Sachkundeprüfung zum/zur geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK.
Weitere Infos und Anmeldung: http://www.ihk-vermittlerportal.de/finanzvermittlersachkundepruefungen.aspx
Kosten: 190 - 380 €