Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Mo. 03. Dezember 2018, 10:00 Uhr
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Fr. 07. Dezember 2018, 13:00 Uhr

Infos

Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe aus und benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis.

Diese Erlaubnis wird nur demjenigen erteilt, der eine erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung hat. Auch dürfen Bewachungsunternehmer Wachpersonen grundsätzlich nur dann beschäftigen, wenn diese vor Beginn der Tätigkeit mindestens an einer IHK-Unterrichtung erfolgreich teilgenommen haben.

Weitere Infos: http://www.heilbronn.ihk.de/infothek/ihkhndienstleistungenbewachungsgewerbe.aspx
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