Darf der Staat zur Terrorabwehr töten?
Major Lars Koch, Kampfjetpilot der Bundeswehr, steht vor Gericht. Angeklagt ist er des 164-fachen Mordes. Was ist passiert?
Am 26. Mai 2013 erhält Koch den Befehl, einen vollbesetzten, von Terroristen gekaperten Airbus vom Kurs abzudrängen, was ohne Erfolg bleibt. Ziel der Terroristen ist es, den Airbus in die ausverkaufte Münchner Allianz-Arena stürzen zu lassen, in der 70.000 Zuschauer dem Länderspiel Deutschland-England entgegenfiebern. Lars Koch entscheidet sich eigenmächtig, das Passagierflugzeug abzuschießen, um die Fußball-Fans zu retten. Alle 164 Airbus-Insassen sterben. Ist Koch schuldig, weil er 164 Menschen zum Objekt gemacht hat und damit deren Rechte und Menschenwürde verletzte?
Darüber muss auch das Publikum nach bestem Wissen und Gewissen, wie es im deutschen Richtergesetz heißt, urteilen. Jeder ZUSCHAUER erhält einen Stimmzettel, den er in einer Pause ausgefüllt zurückgeben muss. Danach entscheidet sich, wie das Theaterstück weitergeht
Plädiert der überwiegende Teil des Publikums für SCHULDIG, wird die Schuldig-Variante gespielt, hält die Mehrheit Lars Koch für UNSCHULDIG, kommt diese Begründung des Richterspruchs zur Aufführung.
In „Terror“, seinem ersten Theaterstück, stellt der ehemalige Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, der 2009 durch seine Kriminalerzählungen „Verbrechen“ schlagartig zur literarischen Sensation wurde, die Frage nach der Würde des Menschen und dessen moralischer Verantwortung: Darf ein Mensch töten, um andere zu retten? Welche Gründe kann es geben, um ein Unheil durch ein anderes, vermeintlich kleineres Unheil abzuwehren? Ist die Entscheidung von Lars Koch moralisch vertretbar oder nicht?
Foto:©GioLoewe
Eintritt: 13,40/ 15,50/ 18,90 €